Gartensauna und Baugenehmigung: Was in deinem Bundesland gilt
Die Frage klingt nach einer Zahl, hat aber 16 Antworten. Wir haben alle Landesbauordnungen an der Primärquelle gelesen und je Land notiert, bis zu welcher Größe ein Nebengebäude verfahrensfrei ist, ob die Regel Feuerstätten und Aufenthaltsräume ausschließt und was im Außenbereich gilt. Die Tabelle unten trägt zu jeder Zeile die Fundstelle und das Prüfdatum.
Unter 10 m² Grundfläche: 2 Fässer, die in jedem Bundesland unter der Flächengrenze bleiben
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Was verfahrensfrei bedeutet
Jede Landesbauordnung führt eine Liste von Vorhaben, für die du weder Bauantrag noch Anzeige brauchst. Kleine Nebengebäude stehen in jeder dieser Listen an erster Stelle, gemessen in Brutto-Rauminhalt oder Brutto-Grundfläche. Genau dort wird die Gartensauna eingeordnet.
Verfahrensfrei heißt: Das Amt prüft nicht vorab. Alle Vorschriften gelten trotzdem, vom Abstand zur Grenze über den Bebauungsplan bis zur Feuerungsverordnung. Wer sie verletzt, riskiert die Beseitigungsanordnung, auch ohne Genehmigungspflicht.
Die Listen unterscheiden fast überall zwischen Innen- und Außenbereich. Im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch, also außerhalb der zusammenhängenden Bebauung, sind die Grenzen niedriger oder die Freiheit entfällt ganz. Ein Grundstück am Ortsrand solltest du vorher einordnen lassen.
Alle 16 Bundesländer im Vergleich
Die Spalte „Klausel“ zeigt, ob die Freigrenze nur für Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten gilt. Steht dort „ja“, fällt die Sauna mit Holzofen heraus und die Elektrosauna hängt an der Aufenthaltsraum-Frage. Steht dort „nein“, zählt allein die Größe.
| Bundesland | Verfahrensfrei bis | Klausel | Außenbereich | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 40 m³ Brutto-Rauminhalt | ja | 20 m³ | Anhang 1 Nr. 1a zu § 50 Abs. 1 LBO |
| Bayern | 75 m³ Brutto-Rauminhalt | nur im Außenbereich | 20 m³, nur ohne Aufenthaltsräume, Toiletten, Feuerstätten | Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a BayBO |
| Berlin | 10 m² Brutto-Grundfläche, eingeschossig | nein | nicht verfahrensfrei | § 61 Abs. 1 Nr. 1a BauO Bln |
| Brandenburg | 75 m³ Brutto-Rauminhalt | ja | nicht verfahrensfrei | § 61 Abs. 1 Nr. 1a BbgBO |
| Bremen | 10 m² Bruttogrundfläche, Gartengerätehäuser 12 m² | nein | nicht verfahrensfrei | § 61 Abs. 1 Nr. 1 BremLBO |
| Hamburg | 30 m³ Brutto-Rauminhalt je Hauptgebäude | nur Aufenthaltsräume | nicht verfahrensfrei | Anlage zu § 61 HBauO, Abschnitt I Nr. 1a |
| Hessen | 30 m³ Brutto-Rauminhalt | ja | Vorbehalt in Abschnitt IV der Anlage | Anlage zu § 63 HBO, Abschnitt I Nr. 1.1 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 10 m² Brutto-Grundfläche; ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten 40 m² bei 3 m Wandhöhe | nein für 10 m², ja für 40 m² | nicht verfahrensfrei | § 61 Abs. 1 Nr. 1a und 1b LBauO M-V |
| Niedersachsen | 75 m³ Brutto-Rauminhalt | ja | 40 m³ | Anhang Nr. 1.1 zu § 60 Abs. 1 NBauO |
| Nordrhein-Westfalen | 75 m³ Brutto-Rauminhalt | ja | nur land- oder forstwirtschaftliche Betriebe | § 62 Abs. 1 Nr. 1a BauO NRW 2018 |
| Rheinland-Pfalz | 50 m³ umbauter Raum | ja | 10 m³ | § 62 Abs. 1 Nr. 1a LBauO |
| Saarland | 75 m³ Brutto-Rauminhalt, eingeschossig | nein | nicht verfahrensfrei | § 61 Abs. 1 Nr. 1a LBO |
| Sachsen | 75 m³ Brutto-Rauminhalt | nein | nicht verfahrensfrei | § 61 Abs. 1 Nr. 1a SächsBO |
| Sachsen-Anhalt | 10 m² Grundfläche, eingeschossig | nein | nicht verfahrensfrei | § 60 Abs. 1 Nr. 1a BauO LSA |
| Schleswig-Holstein | 30 m³ Brutto-Rauminhalt | ja | 10 m³ | § 61 Abs. 1 Nr. 1a LBO |
| Thüringen | 30 m² Grundfläche, eingeschossig | nein | nicht verfahrensfrei | § 63 Abs. 1 Nr. 1a ThürBO |
Eigene Auswertung der 16 Landesbauordnungen, jede Zeile am September 2026 an der Primärquelle gelesen (Landesrecht-Portale, Fassung je Land in den Details unten). Fläche und Volumen sind Brutto-Werte über die Außenmaße. Keine Rechtsberatung, im Zweifel entscheidet dein Bauamt.
Was die Zeilen für die Sauna bedeuten
Baden-Württemberg: LBO BW, LBO in der Fassung vom 16.03.2026, gültig ab 28.02.2026
Holzofen = Feuerstätte, damit fällt die Sauna aus Nr. 1a heraus. Mit Elektroofen entscheidet die Aufenthaltsraum-Frage, die das Bauamt klärt.
Wortlaut: „Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40 m3, im Außenbereich bis 20 m3 Brutto-Rauminhalt“ (Anhang 1 Nr. 1a zu § 50 Abs. 1 LBO, geprüft am 05.09.2026)
Bayern: BayBO, BayBO, Text gilt ab 01.05.2026
Im Innenbereich zählt nur das Volumen. Eine Fasssauna mit 12 m³ ist auch mit Holzofen verfahrensfrei, der Ofen braucht trotzdem die Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger.
Wortlaut: „Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m3, außer im Außenbereich, sowie Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Außenbereich bis 20 m3 Brutto-Rauminhalt“ (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a BayBO, geprüft am 05.09.2026)
Berlin: BauO Bln, BauO Bln, gültig ab 23.07.2026
Berlin misst Fläche statt Volumen. Ein Fass mit 2 m Länge bleibt unter 10 m², ein Saunahaus 3 × 4 m liegt darüber und braucht ein Verfahren.
Wortlaut: „eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich“ (§ 61 Abs. 1 Nr. 1a BauO Bln, geprüft am 05.09.2026)
Brandenburg: BbgBO, BbgBO i. d. F. vom 15.11.2018, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.06.2026
Großzügiges Volumen, aber die Klausel greift: Holzofen macht die Sauna zur Feuerstätte, das Verfahren wird nötig.
Wortlaut: „Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit nicht mehr als 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt, die nicht im Außenbereich liegen; dies gilt nicht für Garagen, Ställe sowie Gebäude, die Verkaufs- oder Ausstellungszwecken dienen“ (§ 61 Abs. 1 Nr. 1a BbgBO, geprüft am 05.09.2026)
Bremen: BremLBO, BremLBO vom 29.05.2024 (Brem.GBl. 2024, 270), in Kraft seit 01.07.2024
Die 12 m² gelten nur für Gerätehäuser. Für die Sauna zählt die 10-m²-Grenze, mehr als ein kleines Fass passt nicht hinein.
Wortlaut: „eingeschossige, auch gewerblich genutzte Gebäude mit einer Bruttogrundfläche bis zu 10 Quadratmeter, Gartengerätehäuser bis 12 Quadratmeter Brutto-Grundfläche, außer im Außenbereich“ (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 BremLBO, geprüft am 05.09.2026)
Hamburg: HBauO, HBauO vom 06.01.2025, Gesamtausgabe gültig ab 15.01.2025
Hamburg nennt nur Aufenthaltsräume, keine Feuerstätten. Ein Nebengebäude je Hauptgebäude, wer schon ein Gartenhaus hat, verbraucht damit den Freibetrag.
Wortlaut: „ein eingeschossiges Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m3 Brutto-Rauminhalt je zugehörigem Hauptgebäude, außer im Außenbereich“ (Anlage zu § 61 HBauO, Abschnitt I Nr. 1a, geprüft am 05.09.2026)
Hessen: HBO, HBO, Anlage in der Fassung vom 09.10.2025, gültig ab 14.10.2025
Ein Forennutzer aus Hessen berichtet, dass sein Bauamt trotz Elektroofen und unter 30 m³ eine Bauanzeige mit Nachbarunterschriften verlangte, weil die Sauna an der Grenze stand. Grenzabstand und Verfahrensfreiheit sind zwei getrennte Fragen.
Wortlaut: „Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude nicht mehr als 30 m³ Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen“ (Anlage zu § 63 HBO, Abschnitt I Nr. 1.1, geprüft am 05.09.2026)
Mecklenburg-Vorpommern: LBauO M-V, LBauO M-V, gültig ab 12.06.2026
Zwei Stufen: Bis 10 m² zählt nur die Fläche. Größer wird es nur ohne Feuerstätte verfahrensfrei, also mit Elektroofen und geklärter Aufenthaltsraum-Frage.
Wortlaut: „eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m2, außer im Außenbereich; Gebäude und Gebäudeteile ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 40 m2, außer im Außenbereich“ (§ 61 Abs. 1 Nr. 1a und 1b LBauO M-V, geprüft am 05.09.2026)
Niedersachsen: NBauO, NBauO, Anhang, Stand voris 05.09.2026
Großes Volumen, aber die Klausel gilt. Der Holzofen macht das Verfahren nötig, die Elektrosauna hängt an der Einstufung als Aufenthaltsraum.
Wortlaut: „Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 75 m3 – im Außenbereich nicht mehr als 40 m3 – Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken noch dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen“ (Anhang Nr. 1.1 zu § 60 Abs. 1 NBauO, geprüft am 05.09.2026)
Nordrhein-Westfalen: BauO NRW 2018, BauO NRW 2018, Fassung gültig ab 01.09.2026
NRW nennt zusätzlich Ställe. Für die Sauna zählt die Feuerstätten-Klausel: Holzofen heißt Verfahren, Elektroofen heißt Aufenthaltsraum-Frage.
Wortlaut: „Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen“ (§ 62 Abs. 1 Nr. 1a BauO NRW 2018, geprüft am 05.09.2026)
Rheinland-Pfalz: LBauO RP, LBauO, Fassung vom 22.09.2025, gültig ab 01.11.2025
Rheinland-Pfalz spricht von Genehmigungsfreiheit statt Verfahrensfreiheit, gemeint ist dasselbe. Denkmalumgebung schließt die Freiheit komplett aus.
Wortlaut: „Gebäude bis zu 50 m³, im Außenbereich bis zu 10 m³ umbauten Raums ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten; ausgenommen sind Kulturdenkmäler und Gebäude in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern sowie Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsstände“ (§ 62 Abs. 1 Nr. 1a LBauO, geprüft am 05.09.2026)
Saarland: LBO SL, LBO, Fassung vom 19.02.2025, gültig ab 26.04.2025
Die großzügigste Regel: 75 m³ ohne jede Klausel. Ein Saunahaus mit Vorraum bleibt darunter, auch mit Holzofen. Feuerungsrecht und Abstände gelten trotzdem.
Wortlaut: „eingeschossige Gebäude bis zu 75 m3 Brutto-Rauminhalt, außer im Außenbereich“ (§ 61 Abs. 1 Nr. 1a LBO, geprüft am 05.09.2026)
Sachsen: SächsBO, SächsBO, Stand revosax 19.03.2024
Volumen ohne Klausel. Die Sauna mit Holzofen bleibt verfahrensfrei, Schornsteinfeger und Feuerungsverordnung greifen trotzdem.
Wortlaut: „Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von bis zu 75 m³ und von bis zu 80 m³ für Ladestationen, die der Elektromobilität des öffentlichen Nahverkehrs dienen, außer im Außenbereich“ (§ 61 Abs. 1 Nr. 1a SächsBO, geprüft am 05.09.2026)
Sachsen-Anhalt: BauO LSA, BauO LSA, Fassung vom 14.01.2026, gültig ab 24.01.2026
Fläche statt Volumen. Bis 10 m² ist auch der Holzofen kein Hindernis für die Verfahrensfreiheit, größere Saunahäuser brauchen das Verfahren.
Wortlaut: „eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 10 m2, außer im Außenbereich, auch soweit sie nachfolgend von der Genehmigungsfreiheit ausgenommen sind“ (§ 60 Abs. 1 Nr. 1a BauO LSA, geprüft am 05.09.2026)
Schleswig-Holstein: LBO SH, LBO, Fassung vom 05.07.2024
Klausel greift: Holzofen heißt Verfahren. Mit Elektroofen und 30 m³ passt ein mittleres Saunahaus, wenn das Amt die Sauna nicht als Aufenthaltsraum wertet.
Wortlaut: „Gebäude ohne Aufenthaltsräume, ohne Toiletten und ohne Feuerstätten mit Ausnahme von Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsständen mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 30 m3, im Außenbereich bis zu 10 m3“ (§ 61 Abs. 1 Nr. 1a LBO, geprüft am 05.09.2026)
Thüringen: ThürBO, ThürBO, Fassung vom 06.07.2026, gültig ab 24.07.2026 (verfahrensfreie Vorhaben stehen seit der Novelle in § 63, nicht mehr in § 60)
Fläche ohne Klausel: 30 m² reichen für fast jedes Saunahaus mit Vorraum, Holzofen inklusive. Ältere Ratgeber zitieren noch § 60.
Wortlaut: „eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 30 m2, außer im Außenbereich“ (§ 63 Abs. 1 Nr. 1a ThürBO, geprüft am 05.09.2026)
Ist eine Sauna ein Aufenthaltsraum?
Die Musterbauordnung definiert Aufenthaltsräume als Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind. Ob 20 Minuten Saunagang „vorübergehend“ sind, legen die Bauämter unterschiedlich aus. Das ist der eigentliche Streitpunkt, nicht die Kubikmeter.
In einem Fall aus Hessen, den ein Nutzer 2018 im bau.de-Forum und bei frag-einen-anwalt.de schilderte, stufte das Bauamt eine 5,2-m²-Sauna mit Elektroofen als Gebäude ohne Aufenthaltsraum ein und damit als verfahrensfrei. Im selben Thread widersprachen Kommentatoren, Saunen seien stets Aufenthaltsräume. Ein Fragesteller aus Mecklenburg-Vorpommern berichtete 2015, sein Amt habe die Sauna als Aufenthaltsraum gewertet.
Für dich heißt das: In den 7 Klausel-Ländern hängt die Verfahrensfreiheit der Elektrosauna an einer Auslegungsfrage. Lass dir die Einordnung schriftlich vom Bauamt geben, eine kurze Mail mit Grundriss und Ofentyp reicht meist. In den Ländern ohne Klausel stellt sich die Frage nicht.
Holzofen macht die Sauna zur Feuerstätte
Ein Holzofen ist baurechtlich eine Feuerstätte. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein schließt die Feuerstätten-Klausel die Sauna damit von der Verfahrensfreiheit aus, in Mecklenburg-Vorpommern gilt das für die 40-m²-Stufe. Dort ist ein Bauantrag oder eine Genehmigungsfreistellung nötig.
Unabhängig vom Verfahren gilt überall das Feuerungsrecht. Der Bezirksschornsteinfeger nimmt den Ofen vor der ersten Nutzung ab, die Schornsteinmündung muss die Höhe nach der 1. BImSchV erreichen. Der Aufstellort braucht Abstände zu brennbaren Bauteilen. Im Fachforum biersauna.de raten Nutzer, den Schornsteinfeger vor dem Aufbau zu fragen, nicht danach.
Wie nah ein Holzofen an den Nachbarn heranrücken darf, zeigt ein Fall aus dem Baurechtsforum von 123recht.de aus dem Jahr 2026: Ein Nachbar hatte einen Badezuber mit Holzkamin 20 cm vom Zaun aufgestellt, Rauch zog fünf bis sechs Stunden herüber. Die pauschale Forenregel „Holzofen heißt immer Baugenehmigung“ stimmt so nicht, wie die Tabelle zeigt, aber Rauch und Abstand sind eigene Baustellen. Welcher Ofen zu welcher Sauna passt, steht im Holzofen-Ratgeber.
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Grenzabstand und Baulast
Die Abstandsflächen regelt jede Landesbauordnung in § 6, die Faustregel liegt bei 3 m zur Grenze. Viele Länder erlauben kleine Nebengebäude ohne eigene Abstandsfläche direkt an der Grenze, aber fast immer nur ohne Aufenthaltsräume und mit begrenzter Wandhöhe und Länge. Nordrhein-Westfalen etwa nennt in § 6 Abs. 8 BauO NRW Gebäude bis 30 m³ ohne Aufenthaltsräume.
Ein Fragesteller aus Hessen wollte 2018 seine verfahrensfreie Sauna mit 2,50 m statt 3 m Abstand bauen und hatte die mündliche Zustimmung des Nachbarn. Die Anwältin auf frag-einen-anwalt.de war eindeutig: rechtswidrig, Rückbau möglich, die Zusage wertlos. Wirksam ist nur eine Baulast, die der Nachbar beim Bauamt ins Baulastenverzeichnis eintragen lässt.
Ein zweiter Fall aus Hessen zeigt die Praxis: Ein Nutzer des hausbau-forum.de berichtete 2019, sein Bauamt habe für die Grenzbebauung mit Elektroofen eine Bauanzeige samt Nachbarunterschriften verlangt, obwohl die Sauna unter 30 m³ blieb. Verfahrensfreiheit und Abstandsrecht sind zwei getrennte Prüfungen.
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Was die Tabelle nicht sieht
Der Bebauungsplan schlägt die Landesbauordnung. Baugrenzen, Baufenster und Schutzstreifen gelten auch für verfahrensfreie Gebäude. Ein Nutzer aus Schleswig-Holstein schilderte 2013 im bau.de-Forum, wie seine kleine Sauna im 3-m-Knickschutzstreifen landete und das Bauamt nachträglich begutachtete.
Denkmalschutz ist die zweite Ausnahme. Rheinland-Pfalz nimmt Gebäude in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern ausdrücklich aus der Freiheit heraus, andere Länder regeln das im Denkmalrecht. Wer in einer Altstadt oder neben einem geschützten Hof baut, fragt zuerst die Denkmalbehörde.
Und schließlich die Kommune: Gestaltungssatzungen zu Dachform, Farbe und Einfriedung gelten für die Sauna wie für jedes Gartenhaus. Ein schwarzes Fass in einem Neubaugebiet mit Farbvorgabe braucht eine Befreiung, egal wie klein es ist.
So gehst du vor
- Brutto-Rauminhalt berechnen: Außenmaße, nicht Innenmaße. Fass: Radius² × 3,14 × Länge. Haus: Länge × Breite × Höhe bis Dachoberkante, Satteldach anteilig.
- Zeile deines Landes lesen: Grenze, Klausel, Außenbereich. Bei „Klausel ja“ entscheidet der Ofen.
- Ofen festlegen: Elektro hält dich in den Klausel-Ländern oft im verfahrensfreien Bereich, Holz nicht. Der Saunaofen-Ratgeber vergleicht beide.
- Bebauungsplan und Abstand prüfen: Baufenster, Grenzabstand, Gestaltungssatzung. Näher als 3 m nur mit Baulast.
- Bauamt schriftlich fragen: Grundriss, Volumen, Ofentyp, Standort. Die Antwort auf die Aufenthaltsraum-Frage kommt in die Bauakte.
- Schornsteinfeger vor dem Aufbau: bei Holzofen Kaminhöhe und Aufstellort klären, Abnahme vor der ersten Nutzung.
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Häufige Fragen
Brauche ich für eine Gartensauna eine Baugenehmigung?
In den meisten Bundesländern nicht, solange die Sauna unter der Grenze für kleine Nebengebäude bleibt und nicht im Außenbereich steht. Die Grenze reicht von 10 m² Grundfläche in Berlin, Bremen und Sachsen-Anhalt bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt in Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und dem Saarland. In 7 Ländern gilt die Freiheit nur für Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, 3 weitere kennen Teilklauseln. Genau daran scheitert die Sauna mit Holzofen.
Ist eine Fasssauna genehmigungsfrei?
Eine Fasssauna mit 2 m Durchmesser und 3,5 m Länge hat rund 11 m³ Brutto-Rauminhalt und eine Grundfläche von etwa 7 m². Damit liegt sie in jedem Bundesland unter der Volumen- oder Flächengrenze. Ob sie verfahrensfrei ist, entscheidet nicht die Größe, sondern der Ofen und die Frage, ob dein Bauamt die Sauna als Aufenthaltsraum wertet.
Reicht die Zustimmung des Nachbarn, wenn die Sauna näher als 3 m an der Grenze steht?
Nein. Eine Anwältin erklärte 2018 auf frag-einen-anwalt.de einem Fragesteller aus Hessen, dass eine mündliche Zusage des Nachbarn nichts wert ist. Wirksam ist nur eine Baulast, die der Nachbar beim Bauamt eintragen lässt. Ohne sie kann das Amt den Rückbau verlangen, auch wenn die Sauna selbst verfahrensfrei ist.
Was gilt bei einer Sauna mit Holzofen?
Ein Holzofen macht die Sauna zur Feuerstätte. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und teils Mecklenburg-Vorpommern fällt sie damit aus der verfahrensfreien Nummer heraus. Überall gilt: Der Bezirksschornsteinfeger muss den Ofen vor der ersten Nutzung abnehmen. Der Schornstein braucht die Höhe nach der 1. BImSchV.
Was ist der Außenbereich?
Der Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch sind Grundstücke außerhalb eines Bebauungsplans und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, also typischerweise Feldrand, Waldrand oder Streusiedlung. Dort gelten in allen Ländern strengere oder gar keine Freigrenzen. Ob dein Grundstück dazu zählt, sagt dir das Bauamt oder der Flächennutzungsplan der Gemeinde.
Verfahrensfrei oder genehmigungsfrei, was ist der Unterschied?
Gemeint ist dasselbe: Du musst keinen Bauantrag stellen und keine Anzeige einreichen. Rheinland-Pfalz und Hessen sprechen von Genehmigungsfreiheit, die übrigen Länder von Verfahrensfreiheit. In beiden Fällen musst du alle materiellen Vorschriften trotzdem einhalten, vom Abstand bis zum Brandschutz. Das Amt prüft nur nicht vorab.